Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Ansprüche aus gegenseitigen "schwebenden" Verträgen gem. § 103 InsO nach vollzogener Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) und rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan (§ 258 Abs. 1 InsO)

الغلاف الأمامي
Walter de Gruyter, 2006 - 180 من الصفحات
Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist § 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter häufig über die Art der Abwicklung einer Vielzahl von gegenseitigen "schwebenden", d.h. von keiner Partei vollständig erfüllten Verträgen zu entscheiden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Rechtslage, nachdem das Insolvenzverfahren entweder nach vollzogener Schlussverteilung oder nach Inkrafttreten eines Insolvenzplans aufgehoben worden ist. Ausgangspunkt ist das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen vertraglichem Schuldrecht und materiellem Insolvenzrecht und die hiermit verbundene Frage nach den Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf die noch offenen Erfüllungsansprüche. Praxisrelevant sind insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Abkehr von der "Erlöschenstheorie" bei Inkrafttreten von Sanierungsinsolvenzplänen entstehen.
 

المحتوى

aa Rechtsgrundlage der Forderung
27
2 Vorliegen eines bürgerlichrechtlichen Schadensersatz
33
c Schadensersatzanspruch aus 280 Abs 1 3 281
39
1 Anwendbarkeit der 249 ff BGB oder Begrenzung auf
45
Vorleistungen des Schuldners
53
Gestaltungstheorie
61
Haftungsrechtliche Theorie
68
حقوق النشر

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عبارات ومصطلحات مألوفة

نبذة عن المؤلف (2006)

Thomas Rühle, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

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