Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Ansprüche aus gegenseitigen "schwebenden" Verträgen gem. § 103 InsO nach vollzogener Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) und rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan (§ 258 Abs. 1 InsO)

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Walter de Gruyter, 22þ/12þ/2011 - 180 ãä ÇáÕÝÍÇÊ

Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist § 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter häufig über die Art der Abwicklung einer Vielzahl von gegenseitigen „schwebenden“, d.h. von keiner Partei vollständig erfüllten Verträgen zu entscheiden. Dies gilt insbesondere für Unternehmensinsolvenzen. Ausdrückliche Rechtsfolgen knüpft das Gesetz an die Wahlrechtsausübung nur hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Stellung des Vertragspartners. Darüber hinaus schweigt das Gesetz allerdings über die Rechtsfolgen, die sich aus der Ausübung bzw. Nichtausübung des Wahlrechts nach § 103 InsO ergeben.

Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters ist in der Vergangenheit schon häufig Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten gewesen. Im Mittelpunkt dieser Untersuchungen hat indes nur die Rechtslage innerhalb des Insolvenzverfahrens gestanden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist deshalb die Untersuchung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Rechtslage, nachdem das Insolvenzverfahren entweder nach vollzogener Schlussverteilung oder nach Inkrafttreten eines Insolvenzplans aufgehoben worden ist.

Ausgangspunkt ist das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen vertraglichem Schuldrecht und materiellem Insolvenzrecht und die hiermit verbundene Frage nach den Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf die noch offenen Erfüllungsansprüche. Der Autor stellt die Probleme dar, die sich bei Anwendung der neuesten BGH-Judikatur, nach der die Verfahrenseröffnung nur die "Durchsetzbarkeit" der Erfüllungsansprüche beeinflusst, stellen, und bietet Lösungsvorschläge an. Praxisrelevant sind insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Abkehr von der "Erlöschenstheorie" bei Inkrafttreten von Sanierungsinsolvenzplänen entstehen.

 

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2 Entstehungsgeschichte
72
3 Systematik
73
4 Teleologische Auslegung
76
5 Kritik an der dogmatischen Konstruktion der Durchsetzbarkeitstheorie
85
6 Zusammenfassung
90
D Auswirkungen des Wahlrechts auf die Rechtslage nach Aufhebung des Verfahrens infolge vollzogener Schlussverteilung gem 200 Abs 1 InsO
92
I Rechtslage bei vorheriger Erfüllungswahl durch den Verwalter
93
II Rechtslage bei Erfüllungsablehnung durch den Verwalter bzw Verwirkung des Wahlrechts
94

Anwendung des 103 InsO bei grenzüberschreitenden Insolvenzen
17
III Interessenlage der Beteiligten
18
IV Tatbestand des 103 InsO
21
1 Gegenseitiger Vertrag
22
2 Keine oder keine vollständige Erfüllung auf Schuldner und Gläubigerseite
23
V Rechtsfolgen des 103 InsO
24
2 Rechtsfolgen der Erfüllungswahl
25
3 Rechtsfolgen der Erfüllungsablehnung bzw der Verwirkung des Wahlrechts
26
4 Rechtsfolgen bei unterlassener Wahlrechtsausübung
55
C Wirkung der Verfahrenseröffnung und Wahlrechtsausübung bzw verwirkung auf gegenseitige schwebende Verträge
57
II Gestaltungstheorie
61
III Erlöschenstheorie
63
2 Konsequenzen
64
IV Durchsetzbarkeitstheorie
65
2 Konsequenzen
66
V Haftungsrechtliche Theorie
68
VI Kritische Würdigung der Theorien
70
2 Zugrundelegung der Erlöschenstheorie
95
3 Zugrundelegung der Durchsetzbarkeitstheorie bzw der haftungsrechtlichen Theorie
96
III Rechtslage bei unterlassener Wahlrechtsausübung
121
E Auswirkungen des Wahlrechts auf die Rechtslage nach Aufhebung des Verfahrens infolge rechtskräftigen Insolvenzplans gem 258 Abs 1 InsO
122
I Überblick über das Insolvenzplanverfahren
123
2 Sinn und Zweck des Insolvenzplanverfahrens
128
3 Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
129
4 Rechtsnatur des Insolvenzplans
131
II Rechtslage zwischen den Parteien eines Vertrages i Sv 103 InsO nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gem 258 Abs 1 InsO
132
2 Rechtslage bei Erfüllungsablehnung durch den Verwalter bzw bei Verwirkung des Wahlrechts
133
3 Rechtslage bei unterlassener Wahlrechtsausübung
155
4 Einfügung eines 259 Abs 4 BGB in die Insolvenzordnung
156
F Zusammenfassung der Ergebnisse
157
Literaturverzeichnis
159
Stichwortverzeichnis
167
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17 RdNr 45 InsO 45 RdNr allerdings Ansicht aufgrund Aufhebung des Insolvenzverfahrens Aufl Aufrechnung bereicherungsrechtlicher Berücksichtigungsfähigkeit BGHZ bürgerlichrechtlichen Schadensersatzanspruch deshalb Differenzforderung Differenzmethode dogmatisch Durchsetzbarkeitstheorie entsprechend erfüllten Vertrages Erfüllung des gegenseitigen Erfüllung des Vertrages Erfüllungsablehnung Erfüllungsablehnung bzw Erfüllungsanspruch des Vertragspartners Erfüllungsverlangen Erfüllungswahl Erlöschen Erlöschenstheorie Eröffnung des Insolvenzverfahrens Fall Feststellung der Forderung FS Kirchhof Gegenleistung gegenseitigen Vertrages Gemeinschuldners Gesetz Gestaltungstheorie Gestaltungswirkung Gläubiger grundsätzlich haftungsrechtlichen Häsemeyer Henckel hierzu infolge insbesondere InsO Insol Insolvenz Insolvenzforderung Insolvenzgläubiger Insolvenzmasse Insolvenzordnung Insolvenzplan Insolvenzplanverfahren Insolvenzrecht Insolvenzverwalter Insolvenzverwalter die Erfüllung insoweit InsR Kepplinger Konkurs Konkursordnung könnte Kreditsicherheiten Kreft,ZIP Leistung lichen lungsansprüche Marotzke Marotzke,3 Masse materielle materiellrechtlichen Umgestaltung muss Nichterfüllung Parteien planbetroffen Primäransprüche quotal Recht Rechtsfolgen Rechtsgrundlage der Forderung Rechtskraft Regelung Schadensersatz Schadensersatzverlangen Schuldner Siehe Synallagma Tabelle tragspartner Umgestaltung des Schuldverhältnisses ursprünglichen Erfüllungsansprüche Verfahrensaufhebung Verfahrensende Verfahrenseröffnung Verfahrensteilnahme Verwalter Verwalterwahlrechts Verwirkung des Wahlrechts VglO vollständig erfüllten Wahlrechts Wirkung Zeitpunkt Zeuner Zwangsvergleich

äÈÐÉ Úä ÇáãÄáÝ (2011)

Thomas Rühle , Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

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